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Medienmitteilung der Taskforce Culture: Live-Kultur, aber sicher!
«Die Schweizer Kulturbranche begrüsst es grundsätzlich, dass Kulturveranstaltungen wieder ermöglicht werden. Nach einem Jahr ohne Live-Kultur wissen wir: Wir alle vermissen Live-Veranstaltungen, und dank guten Schutzkonzepten dürfen wir ohne Angst wieder veranstalten!
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem dringenden Bedürfnis der Menschen nach Live-Kultur Rechnung getragen. Dies ist erfreulich und wichtig. Wir alle brauchen Begegnungen, wir brauchen soziale Treffpunkte wie Kulturanlässe, Restaurants oder Bars. Daher sind Anlässe mit 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Aussenbereich ein wichtiger erster Schritt.
Allerdings bedeuten die konkreten Auflagen für viele Kulturveranstaltende, Kulturschaffende oder Agenturen, dass sie nach wie vor nicht normal arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können.»
Details können Sie der angehängten Medienmitteilung (d, f, it) entnehmen.
Zürich, 09. April 2021
Medienmitteilung der Taskforce Culture
Covid-19-Kulturverordnung: Punktuelle Verbesserungen für Kulturschaffende, aber einige Probleme bleiben bestehen
Die vom Bundesrat am 31. März beschlossenen Anpassungen der Covid-19- Kulturverordnung verbessern die Situation für viele Kulturschaffende klar und sind insgesamt zu begrüssen. Einzelne wichtige Anliegen wurden aber nicht aufgenommen, bleiben unbefriedigend oder gar ungelöst. Dies entspricht dem Ergebnis der Frühjahrssession, in welcher zentrale Anliegen aufgenommen wurden, aber gleichzeitig wichtige Probleme bestehen blieben.
Freischaffende endlich als Begriff in Gesetz und Verordnung erfasst
Freischaffende – Arbeitnehmende mit häufig wechselnden befristeten Arbeitsverträgen – sind im Kulturbereich an der Tagesordnung. Es ist deshalb wichtig, dass auch diese Fallgruppe anerkannt und sowohl im Gesetz als auch in der Verordnung explizit erwähnt wird. Die vom Gesetzgeber gewählte Definition, wonach Freischaffende seit 2018 insgesamt mindestens vier befristete Anstellungen bei insgesamt mindestens zwei verschiedenen Arbeitgebern ausweisen müssen, ist vertretbar, auch wenn es befristete, projektbezogene Anstellungen bei nur einer Arbeitgeberin gibt, ohne dass dies einen unzulässigen Kettenarbeitsvertrag darstellt. Dass die explizite Festlegung der Jahre 2018 und 2019 als Berechnungsgrundlage bei der Ausfallentschädigung eingeführt wird, ist dabei nur folgerichtig.
Rückwirkende Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Kulturschaffende können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.
Erleichterungen betreffend Nothilfe via Suisseculture Sociale
Für die Nothilfe bringen die Anpassungen in der Kulturverordnung insgesamt Vereinfachungen bei der Gesuchsbehandlung mit sich, schliessen wichtige Lücken und verhindern stossende Absagen in Einzelfällen. Unter anderem gilt neu ein Einkommensfreibetrag von 1’000 Franken pro Monat. Bei der Anspruchsprüfung wird nur das frei verfügbare Vermögen angerechnet – so gehören z.B. Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden nicht dazu. Zudem wird der Vermögensfreibetrag leicht auf 60’000 Franken angehoben sowie auf 20’000 Franken pro unterstützungspflichtiges Kind. Insgesamt dürfte sich also für Personen in ohnehin sehr angespannten finanziellen Verhältnissen eine substanzielle Verbesserung des wichtigen Instruments der Nothilfe ergeben.
Kulturelle Bildung bleibt weiterhin ausgeklammert
Die von der Taskforce geforderte Ausweitung der kulturellen Unterstützungsmassnahmen auf den Bereich der kulturellen Bildung ist unverständlicherweise ausgeblieben. So fallen Betreibende z.B. privater Tanzschulen aber auch Theatergruppen, die Schulvorstellungen anbieten, bei allen Unterstützungsmassnahmen weiterhin durch die Maschen, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt wäre. Immerhin weist der Bund darauf hin, dass die Kantone die
Taskforce Culture c/o Suisseculture Kasernenstrasse 23 CH-8004 Zürich T +41 43 322 07 30 https://taskforceculture.ch taskforce@suisseculture.ch
Möglichkeit haben, diese Lücke zu schliessen. Glücklicherweise haben bis heute einige wenige Kantone diese Notwendigkeit erkannt, aber natürlich wäre eine schweizweite Lösung dringend nötig. Die professionelle Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses in der Schweiz ist ohne entsprechende Unterstützung – gleich wie die zahlreichen Betriebe und Berufstätigen in diesem Bereich – ernsthaft gefährdet.
Ungewissheit für Veranstaltende und offene Fragen betreffend Schutzschirm
Die Forderung, eine Entschädigung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen in der Verordnung anzupassen, die im Übrigen auch von der Städtekonferenz Kultur SKK mitgetragen wurde, fand kein Gehör. Dies ist vor allem aus Sicht der Kulturunternehmen unverständlich, weil diese unter den geltenden Regeln kaum je in der Lage sind, Veranstaltungen für die Zukunft zu planen – zu gross sind die finanziellen Unwägbarkeiten und die fehlende Planungssicherheit.
Zwar wurde mit Art. 11a ein Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 in das Covid-19-Gesetz aufgenommen, der im Schadensfall ungedeckte Kosten wettmachen könnte; allerdings bleiben für den Moment viele wichtige Fragen ungeklärt. So ist beispielsweise die Begriffsdefinition einer «überkantonalen Bedeutung» noch nicht geklärt, genauso wenig wie die Problematik, dass eine erteilte kantonale Bewilligung vorliegen muss, diese aber auch im Normalbetrieb oft erst kurz vor der Veranstaltung ausgestellt wird. Bei diesem neuen Instrument bleibt also abzuwarten, inwiefern es tatsächlich Linderung bringt – für den Moment ist eine gewisse Skepsis leider angebracht und damit auch grösste unternehmerische Vorsicht bei der Planung von Kulturveranstaltungen. Es stellt sich nicht zuletzt auch die Frage, ob alle Kantone an Bord kommen und ob es zu unerwünschten unterschiedlichen Umsetzungen kommt. Schliesslich bleibt zu sehen, ob die Kantone überhaupt in der Lage sind, diese zusätzlichen Ausgaben im Rahmen ihrer angespannten Budgets mindestens zur Hälfte zu tragen, wie das vom Gesetzgeber verlangt wird.
Auslaufende Unterstützung im Kulturbereich bahnt sich an
Auch wenn dies nicht die Kulturverordnung und damit auch nicht nur den Kultursektor betrifft: Die Tatsache, dass Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende vorerst nur bis zum 30. Juni ausbezahlt wird, stellt eine gravierende Unsicherheit für die Betroffenen dar. Es ist bereits jetzt absehbar, dass auch in der zweiten Jahreshälfte alles andere als Normalität im Kulturbetrieb herrschen wird und deshalb eine Verlängerung der Bezugsberechtigung für Selbständigerwerbende (Corona-Erwerbsersatz) und auch für Angestellte (KAE Covid-19) unbedingt notwendig ist.
Schliesslich hat der Bundesrat seit der Frühjahrssession die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 Monaten auf maximal 24 Monate zu verlängern. Für die Taskforce Culture ist klar, dass der Bundesrat in einer nächsten Sitzung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen muss.
Für Rückfragen:
Veranstaltende: Stefan Breitenmoser, stefan.breitenmoser@smpa.ch, +41 79 355 05 79 Kulturschaffende: Christoph Trummer, christoph.trummer@sonart.swiss, +41 78 737 01 73 Italienischsprachige Schweiz: Cristina Galbiati, cristina.galbiati@tpunto.ch, +41 78 698 16 67
Die Mitglieder der Taskforce Culture:
Olivier Babel (LIVRESUISSE), Stefan Breitenmoser (SMPA – Swiss Music Promoters Association), David Burger (MMFS – MusicManagersForum Suisse), Regine Helbling (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Liliana Heldner (DANSE SUISSE – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden), Christian Jelk (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Sandra Künzi (t. Theaterschaffende Schweiz), Alex Meszmer (Suisseculture), Marlon Mc Neill (IndieSuisse – Verband unabhängiger Musiklabels und – produzent*innen, SMECA – Swiss Media Composers Association), Jonatan Niedrig (PETZI – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals), Nicole Pfister Fetz (A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz, Suisseculture Sociale), Rosmarie Quadranti (Cultura), Nina Rindlisbacher (SMR – Schweizer Musikrat), Beat Santschi (SMV – Schweizerischer Musikerverband, die Schweizer Musiker*innengewerkschaft), Christoph Trummer (SONART – Musikschaffende Schweiz), Salome Horber (Cinésuisse – Dachverband der Schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche)
Dozent*in für praktische Pädagogik und Didaktik im Fach Gesang
Vorweg schon einmal einige unserer Pluspunkte
- Fokus auf praxisorientierter Forschung und der Ausbildung engagierter Menschen statt auf Gewinnmaximierung.
- Unkomplizierter Austausch auch über die Abteilungsgrenzen hinaus.
- Vielfältige Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln.
Was Sie hier tun
- Studierende im Master of Arts in Music Pedagogy im Fach Gesang Klassik fachdidaktisch und pädagogisch ausbilden und auf deren Unterrichtstätigkeit vorbereiten
- Arbeit im Team für fächerübergreifendes Lehren im Kontext Gesang Klassik, Oper und Jazz als Teil einer einzigartig transdisziplinären Kunsthochschule
- Bei der Weiterentwicklung des Studienganges mitwirken
- Als Dozierende des Fachbereichs Musik können Sie sich aktiv in Forschungsfeldern und in musikvermittlerischen Kontexten einbringen
- Die Probelektion findet am 2. Juni 2021 in Bern statt
Was Sie idealerweise mitbringen
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium: Master of Arts in Music Pedagogy oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss in Musikpädagogik
- Künstlerische und vokaltechnische Qualitäten, stilistische Offenheit, Reflexionsfähigkeit sowie didaktische und pädagogische Kompetenzen auf allen Stufen und Förderniveaus
- Künstlerische und vokaltechnische Qualitäten, stilistische Offenheit, Reflexionsfähigkeit sowie didaktische und pädagogische Kompetenzen auf allen Stufen und Förderniveaus
- Als Musikvermittler*in verfügen Sie zudem über einschlägige Erfahrungen im soziokulturellen Kontext einer Musikschule
- Gute Französischkenntnisse und digitale Lehrskills sind erwünscht
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Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen
J’ai le plaisir de vous faire parvenir ci-dessous la première édition de la newsletter de l’OFC avec des informations sur les mesures Covid-19 dans le secteur de la culture. Vous trouverez des informations sur les modifications de l’ordonnance COVID-19 culture adoptées aujourd’hui par le Conseil fédéral. Nous vous recommandons de vous abonner à la newsletter afin de recevoir à l’avenir les informations directement par l’OFC. Le newsletter sera publié à intervalles réguliers (f, it, d).
Nina Rindlisbacher
Leiterin Geschäftsstelle Schweizer Musikrat SMR-CSM
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:Von: Bundesamt für Kultur BAK <newsletter@bak.admin.ch>Betreff: Informationen zu den Covid-Massnahmen KulturDatum: 31. März 2021 um 16:13:37 MESZAntwort an: Bundesamt für Kultur BAK <newsletter@bak.admin.ch>
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Bundesamt für Kultur BAK
Informationen zu den Covid-Massnahmen Kultur
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Mit diesem Newsletter Covid-19-Kulturmassnahmen möchte das Bundesamt für Kultur Sie über die neuesten Entwicklungen bei den Unterstützungsmassnahmen des Bundes informieren. Sie können den Newsletter über den folgenden Link abonnieren:www.bak.admin.ch/newsletter-covid19kultur. Regelmässige Informationen finden Sie auch auf unserer Website:www.bak.admin.ch/coronavirusDE
Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung
Am 31. März hat der Bundesrat Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erweitern. Worum handelt es sich?
Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende
Wie wurde der Schadenszeitraum geändert?
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühlingssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Die Kulturschaffenden können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.Welche Fristen gelten für die Gesuchseinreichung?
Für die Einreichung der Gesuche um Ausfallentschädigungen werden Zwischenfristen festgelegt. Kulturschaffende müssen Gesuche um Finanzhilfen für Schäden, die den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021betreffen, bis am 31. Mai 2021 einreichen.Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Neu erhalten neben Kulturschaffenden mit Selbstständigenstatus auch Freischaffende, d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen, eine Ausfallentschädigung. Eine Entschädigung können diejenigen Freischaffenden erhalten, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können. (Bei Langzeitabwesenheiten dürfen die Voraussetzungen herabgesetzt werden.)Nothilfe
Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Die Berechnung der Nothilfe erfolgt angesichts des tatsächlichen Bedarfs unter Berücksichtigung der anrechenbaren Ausgaben und des anrechenbaren Einkommens sowie des Vermögens der oder des Kulturschaffenden. Folgende Neuerungen wurden mit der Änderung der Verordnung eingeführt:
- Die Vermögensgrenze für die Gewährung einer Nothilfe wurde von 45 000 Franken auf 60 000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze neu um 20 000 Franken statt wie bisher um 15 000 Franken angehoben.
- Bei der Anspruchsprüfung wird neu nur das frei verfügbare Vermögenangerechnet. Namentlich alle Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden werden nicht mehr angerechnet. An das Einkommen angerechnet werden hingegen die Mieterträge aus diesen Liegenschaften.
- Um den Aufwand der Gesuchsprüfung zu reduzieren und die Entscheide zu beschleunigen, wurde einEinkommensfreibetrag eingeführt: Einkommen unter 1000 Franken pro Monat werden bei der Gesuchseingabe nicht berücksichtigt.
Vorschuss auf die Entschädigung
Wie ermöglicht die Änderung der Verordnung eine schnellere Liquidität?
Die Durchführungsstellen der Covid-19-Kulturverordnung (Kantone für die Ausfallentschädigungen, Suisseculture Sociale für die Nothilfe) können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, falls 30 Tage nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.
Vereinfachte Verfahren werden beibehalten
Unabhängig von den Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung werden die folgenden vereinfachten Verfahren, die in den letzten Wochen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Suisseculture Sociale eingeführt wurden, beibehalten:
Für Kulturschaffende, die Anspruch auf einen Corona-Erwerbsersatz von weniger als CHF 60 haben, können die Kantone und Suisseculture Sociale ein vereinfachtes Verfahren anwenden, indem sie den Antrag auf Ausfallentschädigung oder Nothilfe direkt bearbeiten. Diese Vereinfachung gilt auch für Kulturunternehmen, die eine Ausfallentschädigung von weniger als 5000 CHF beantragen. In diesen Fällen können die Antragsteller keine weiteren COVID-Hilfen des Bundes beantragen.
Schutzschirm für Anlässe von überkantonaler Bedeutung – Einzelheiten in Erarbeitung
Am 19. März 2021 hat das Parlament eine Änderung des COVID-19-Gesetzes (Nr. 1, Art. 11 a Abs. 1) verabschiedet, die Folgendes besagt: «Der Bund kann sich auf Gesuch hin an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 beteiligen, die über eine kantonale Bewilligung verfügen und die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben werden.»
Die Details der Umsetzung dieser neuen Bestimmung werden derzeit unter der Verantwortung des SECO ausgearbeitet. Die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen wird weiterhin gelten.
Mit freundlichen Grüssen,
Bundesamt für Kultur (BAK)
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Bundesamt für Kultur BAK
Medienmitteilung der Taskforce Culture: Noch immer keine Perspektiven für Kulturveranstaltungen
Der SMR hat zusammen mit der Taskforce Culture heute eine Medienmitteilung verschickt. Diese thematisiert die fehlenden Perspektiven für die Kultur, weist aber auch darauf hin, dass das Parlament einige Entschädigungsmassnahmen für das anhaltende Berufsverbot im Covid-19-Gesetz angepasst und damit zentralen Forderungen der
Kulturverbände entsprochen hat. Insbesondere folgende Änderungen sind für den Kultursektor wichtig:
- Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder nötig werden, was bereits jetzt absehbar ist, kann dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
- Auch «Freischaffende» (Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen) erhalten Zugang zur Ausfallentschädigung.
- Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 wieder Ausfallentschädigungen beantragen.
- Die Schwelle für den Zugang zum Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt (neu gilt eine Umsatzeinbusse von 30% statt 40%).
- Die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni verlängert.
Details können Sie der angehängten Medienmitteilung (d, f, it) entnehmen.
Steuermerkblatt Covid-19
Suisseculture Sociale hat ein Merkblatt zum Thema «Wie deklariere ich die verschiedenen Covid-19- Unterstützungsmassnahmen in meiner Steuererklärung?» verfasst.
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Gerne senden wir Euch ein Update zum Stand der Dinge.
- Die Kostenlimiten für Ausfallentschädigungen (100 Mio), Nothilfe (20 Mio) und Finanzhilfen für Kulturvereine (10 Mio) wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder benötigt werden, kann allenfalls ein Nachtragskredit beantragt werden.
- Ein weiterer Erfolg ist die Annahme von Art. 11 Abs. 11 Covid-19-Gesetz. Auch «Freischaffende» sollen nun Zugang zur Ausfallentschädigung erhalten.
- Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 Ausfallentschädigungen beantragen.
Zwei wichtige Anliegen sind noch offen und für die kämpfen wir in den nächsten Tagen:
- Schutzschirm für Veranstaltungen
- Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bereits ab 20 % Einkommenseinbusse (aktuell braucht es eine Einkommenseinbusse von mindestens 40%)
Unabhängig davon laufen die bestehenden Unterstützungsmassnahmen weiter und damit auch gewisse Probleme. Wir haben am 22. März einen Besprechungstermin mit dem SECO zu konkreten Fällen/Praxisproblemen des Kultursektor mit Kurzarbeitsentschädigungen / Arbeitslosenversicherung.
Wir konnten bereits einige Fälle/Fragen zusammentragen. Aber gerne möchten wir euch anbieten, allfällige konkrete Probleme/Fragen aus eurer Praxis in diesem google doc einzutragen: https://docs.google.com/document/d/166-lnFb-x9wNJmJWCHf1ArraKE36mWUz1cr_uW2IXE4/edit
Bitte nur
- konkrete Fälle (keine theoretischen Fragen oder Wünsche)
- knappe Darstellungen des Falls, keine ausufernden Erzählungen
- bitte angeben, ob es um Kurzarbeitsentschädigung für befristete, unbefristete oder Arbeitnehmende auf Abruf geht
- gern mit einer konkreten Frage dazu, die wir dem Seco stellen können
- unbedingt mit eurem Namen/Mailadresse (für Rückfragen)
Deadline: 15. März 2021 Vielen Dank!
Zur Zeit läuft die Konsultation in den Kantonen. Wir treffen uns nächste Woche zu einem Austausch auf Verwaltungsebene mit Kulturverantwortlichen von Bund, Kantonen und Städten. Falls Ihr wichtige Anliegen im Zusammenhang mit dem nächsten Öffnungsschritt habt, teilt uns diese bitte ebenfalls bis am 15. März mittags mit an taskforce@suisseculture.ch
Zukunftsumfrage für Kulturschaffende aller Sparten
Diese Umfrage richtet sich an Kulturschaffende aller Sparten in der Schweiz. Gemeint sind alle Bereiche des Kulturschaffens, auch die Vermittlung, die kulturelle Bildung und die dazugehörigen technischen Berufe.
Die Taskforce Culture
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Ce courrier a été traduit à l’aide d’un logiciel en raison de contraintes de temps. Veuillez excuser toute inexactitude linguistique.
Chères et chers collègues
Nous avons le plaisir de vous informer des plus récents développements en termes d’impact du coronavirus sur le monde de la culture.
Nous exerçons un lobbying intensif au cours de la session actuelle. Quelques progrès ont déjà été faits, des autres points sont encore en suspens (divergences entre le Conseil national et le Conseil des États) et d’autres demandes n’ont malheureusement pas trouvé de majorités. Vous trouverez ci-dessous une liste non-exhaustive :
Succès :
- Les limites de coût pour les indemnisations pour pertes financières (100 millions), pour les aides d’urgence (20 millions) et pour les aides financières aux associations culturelles d’amateurs (10 millions) ont été supprimées de la loi. Si des fonds supplémentaires seront nécessaires, un crédit supplémentaire peut être demandé.
- Un autre succès est l’adoption de l’art. 11 alinéa 11 de la Loi COVID-19. Les „intermittent-e-s“ doivent désormais avoir accès à une indemnisations pour pertes financières.
- Les acteurs culturels peuvent demander une indemnisation pour pertes financières à partir du 1er novembre 2020 (rétroactivité).
Deux préoccupations majeures demeurent et nous nous battons pour elles dans les prochains jours :
- bouclier de protection pour les événements
- accès à l’allocation pour pertes de gains dès 20 % de perte de revenu (actuellement, une perte de revenu d’au moins 40 % est requise)
Malgré cela, les mesures de soutien existantes sont maintenues, et avec elles certains problèmes. Nous avons une réunion avec le SECO le 22 mars pour discuter de cas concrets/problèmes de pratique dans le secteur culturel avec l’indemnité en cas de réduction de l’horaire de travail et l’Indemnité de chômage
Nous avons déjà pu rassembler quelques cas/questions. Mais nous aimerions vous proposer d’ajouter tout problème/question concret de votre pratique dans le fichier ci-dessous : https://docs.google.com/document/d/166-lnFb-x9wNJmJWCHf1ArraKE36mWUz1cr_uW2IXE4/edit
Nous vous remercions déjà en avance pour
- des cas concrets (pas de questions ou de souhaits théoriques) ;
- des descriptions concises de l’affaire.
Veuillez préciser s’il s’agit de personnes exerçant un emploi d’une durée déterminée ou indéterminée. Veuillez en outre inclure une question spécifique que nous pouvons poser au Seco. Nous vous remercions d’indiquer votre nom et votre adresse électronique (pour des éventuelles demandes de précisions).
Délai: 15 mars 2021
Le Conseil fédéral a annoncé aujourd’hui une deuxième assouplissement, pour autant que la situation épidémiologique le permette. Vous trouverez des détails dans le communiqué de presse du Conseil fédéral : https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-82678.html
Une consultation est actuellement en cours dans les cantons. Nous nous réunirons la semaine prochaine pour un échange au niveau administratif avec les responsables de la culture au niveau fédéral, cantonal et communal. Si vous avez des préoccupations importantes en rapport avec la la deuxième assouplissement, veuillez nous en faire part avant le 15 mars à midi à l’adresse taskforce@suisseculture.ch
Cette enquête s’adresse aux professionnel·le·s de la culture de tous les secteurs en Suisse. Cela comprend tous les domaines de la création culturelle, y compris la médiation, l’éducation culturelle et les professions techniques.
L’objectif de l’enquête est d’obtenir un aperçu de l’efficacité des mesures prises pour soutenir les professionnels de la culture pendant la crise Corona (allocations pertes de gains, indemnisation pour pertes de revenus et aide d’urgence) : https://www.sonart.swiss/fr/sondage-fevrier-2021
La Taskforce Culture
Nina Rindlisbacher
Leiterin Geschäftsstelle Schweizer Musikrat SMR-CSM
ISCM 1922-2022
INTERNATIONAL CHORAL MUSIC COMPOSITION COMPETITION
The International Society for Contemporary Music (ISCM) celebrates its 100-year jubilee in 2022. As a part of the «ISCM Collaborative Series», various ISCM sections announce a choral composition competition, with the aim of giving new impulses to contemporary choral arts, which have suffered greatly in the past months due to the coronavirus pandemic.
The Swiss section, also celebrating its 100-year jubilee, calls for choral works for equal voices. The winning pieces will be premiered in spring 2022 as a part of two choral concerts: At Stadtcasino Basel by «Männerstimmen Basel» conducted by American composer Eric Whitacre, and in Andelfingen by «Jugendchor Zürich» conducted by Marco Amherd.
Submission Deadline: 30 JUN 2021.
Open to all nationalities, no age restriction.
Submission details (English/French/German)