Kategorie: Aktuell (Seite 3 von 7)

Newsletter des BAK mit Informationen zu den Covid-19-Massnahmen im Kulturbereich

Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen

Gerne senden wir Ihnen weiter unten die erste Ausgabe des Newsletters des BAK mit Informationen zu den Covid-19-Massnahmen im Kulturbereich. Dort finden Sie Informationen zu den heute vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen der Covid-19-Kulturverordnung. Der Newsletter kann via Link abonniert werden. Wir empfehlen, den Newsletter zu abonnieren, damit Sie die Informationen künftig gerade direkt vom BAK erhalten. Der Newsletter soll in regelmässigen Abständen erscheinen (auf d, f, it).
***
Chères et chers collègues

J’ai le plaisir de vous faire parvenir ci-dessous la première édition de la newsletter de l’OFC avec des informations sur les mesures Covid-19 dans le secteur de la culture. Vous trouverez des informations sur les modifications de l’ordonnance COVID-19 culture adoptées aujourd’hui par le Conseil fédéral.  Nous vous recommandons de vous abonner à la newsletter afin de recevoir à l’avenir les informations directement par l’OFC. Le newsletter sera publié à intervalles réguliers (f, it, d).


Herzliche Grüsse & schöne Ostertage / Cordialement & joyeux jours de Pâques
Für die / pour la Taskforce Culture –
Nina Rindlisbacher
Jonatan Niedrig

——————————

Taskforce Culture, Koordinationsstelle

Nina Rindlisbacher
Leiterin Geschäftsstelle Schweizer Musikrat SMR-CSM
 
 

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: Bundesamt für Kultur BAK <newsletter@bak.admin.ch>
Betreff: Informationen zu den Covid-Massnahmen Kultur
Datum: 31. März 2021 um 16:13:37 MESZ
Antwort an: Bundesamt für Kultur BAK <newsletter@bak.admin.ch>


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Bundesamt für Kultur BAK
Informationen zu den Covid-Massnahmen Kultur

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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr

Mit diesem Newsletter Covid-19-Kulturmassnahmen möchte das Bundesamt für Kultur Sie über die neuesten Entwicklungen bei den Unterstützungsmassnahmen des Bundes informieren. Sie können den Newsletter über den folgenden Link abonnieren:www.bak.admin.ch/newsletter-covid19kultur. Regelmässige Informationen finden Sie auch auf unserer Website:www.bak.admin.ch/coronavirusDE

Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung

Am 31. März hat der Bundesrat Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erweitern. Worum handelt es sich?

Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende

Wie wurde der Schadenszeitraum geändert?
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühlingssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Die Kulturschaffenden können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.

Welche Fristen gelten für die Gesuchseinreichung?
Für die Einreichung der Gesuche um Ausfallentschädigungen werden Zwischenfristen festgelegt. Kulturschaffende müssen Gesuche um Finanzhilfen für Schäden, die den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021betreffen, bis am 31. Mai 2021 einreichen.

Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Neu erhalten neben Kulturschaffenden mit Selbstständigenstatus auch Freischaffende, d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen, eine Ausfallentschädigung. Eine Entschädigung können diejenigen Freischaffenden erhalten, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können. (Bei Langzeitabwesenheiten dürfen die Voraussetzungen herabgesetzt werden.)

Nothilfe

Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Die Berechnung der Nothilfe erfolgt angesichts des tatsächlichen Bedarfs unter Berücksichtigung der anrechenbaren Ausgaben und des anrechenbaren Einkommens sowie des Vermögens der oder des Kulturschaffenden. Folgende Neuerungen wurden mit der Änderung der Verordnung eingeführt:

  • Die Vermögensgrenze für die Gewährung einer Nothilfe wurde von 45 000 Franken auf 60 000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze neu um 20 000 Franken statt wie bisher um 15 000 Franken angehoben.
  • Bei der Anspruchsprüfung wird neu nur das frei verfügbare Vermögenangerechnet. Namentlich alle Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden werden nicht mehr angerechnet. An das Einkommen angerechnet werden hingegen die Mieterträge aus diesen Liegenschaften.

  • Um den Aufwand der Gesuchsprüfung zu reduzieren und die Entscheide zu beschleunigen, wurde einEinkommensfreibetrag eingeführt: Einkommen unter 1000 Franken pro Monat werden bei der Gesuchseingabe nicht berücksichtigt.

Vorschuss auf die Entschädigung

Wie ermöglicht die Änderung der Verordnung eine schnellere Liquidität?
Die Durchführungsstellen der Covid-19-Kulturverordnung (Kantone für die Ausfallentschädigungen, Suisseculture Sociale für die Nothilfe) können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, falls 30 Tage nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.

Vereinfachte Verfahren werden beibehalten

Unabhängig von den Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung werden die folgenden vereinfachten Verfahren, die in den letzten Wochen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Suisseculture Sociale eingeführt wurden, beibehalten:

Für Kulturschaffende, die Anspruch auf einen Corona-Erwerbsersatz von weniger als CHF 60 haben, können die Kantone und Suisseculture Sociale ein vereinfachtes Verfahren anwenden, indem sie den Antrag auf Ausfallentschädigung oder Nothilfe direkt bearbeiten. Diese Vereinfachung gilt auch für Kulturunternehmen, die eine Ausfallentschädigung von weniger als 5000 CHF beantragen. In diesen Fällen können die Antragsteller keine weiteren COVID-Hilfen des Bundes beantragen.

Schutzschirm für Anlässe von überkantonaler Bedeutung – Einzelheiten in Erarbeitung

Am 19. März 2021 hat das Parlament eine Änderung des COVID-19-Gesetzes (Nr. 1, Art. 11 a Abs. 1) verabschiedet, die Folgendes besagt: «Der Bund kann sich auf Gesuch hin an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 beteiligen, die über eine kantonale Bewilligung verfügen und die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben werden.»

Die Details der Umsetzung dieser neuen Bestimmung werden derzeit unter der Verantwortung des SECO ausgearbeitet. Die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen wird weiterhin gelten.

Mit freundlichen Grüssen,
Bundesamt für Kultur (BAK)

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Bundesamt für Kultur BAK

Pressemitteilung Taskforce Culture

Medienmitteilung TFC

Steuermerkblatt Covid

Medienmitteilung der Taskforce Culture: Noch immer keine Perspektiven für Kulturveranstaltungen

Der SMR hat zusammen mit der Taskforce Culture heute eine Medienmitteilung verschickt. Diese thematisiert die fehlenden Perspektiven für die Kultur, weist aber auch darauf hin, dass das Parlament einige Entschädigungsmassnahmen für das anhaltende Berufsverbot im Covid-19-Gesetz angepasst und damit zentralen Forderungen der

Kulturverbände entsprochen hat. Insbesondere folgende Änderungen sind für den Kultursektor wichtig:

  • Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder nötig werden, was bereits jetzt absehbar ist, kann dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
  • Auch «Freischaffende» (Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen) erhalten Zugang zur Ausfallentschädigung.
  • Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 wieder Ausfallentschädigungen beantragen.
  • Die Schwelle für den Zugang zum Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt (neu gilt eine Umsatzeinbusse von 30% statt 40%).
  • Die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni verlängert.

Details können Sie der angehängten Medienmitteilung (d, f, it) entnehmen.

Steuermerkblatt Covid-19

Suisseculture Sociale hat ein Merkblatt zum Thema «Wie deklariere ich die verschiedenen Covid-19- Unterstützungsmassnahmen in meiner Steuererklärung?» verfasst.

Aktuelle Informationen zu den Covid-19-Massnahmen im Kulturbereich

 

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Montag, 22. März 2021

Aktuelle Informationen zu den Covid-19-Massnahmen im Kulturbereich

Liebe Mitglieder

Am 19. März erfolgte im Parlament die Schlussabstimmung über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes. Bereits in den Wochen vor der Session hat unser Lobbying zusammen mit der Taskforce Culture begonnen und wir waren auf drei Ebenen aktiv:

  • Direktes Lobbying im Parlament und den zuständigen Kommissionen
  • Austausch mit den zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung
  • Eine öffentliche Kampagne zu den wichtigsten Forderungen mit der Petition «Culture 2021», der sich über 100 Organisationen angeschlossen haben, und die über 10’000 Unterschriften erreicht hat.

Das Parlament ist erfreulicherweise auf einige zentrale Forderungen eingegangen.  Im Covid-19-Gesetz wurde Folgendes in unserem Sinne angepasst:

  • Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 Ausfallentschädigungen beantragen. Damit ist die seltsame Lücke geschlossen, die in der Wintersession entstanden war, weil das Parlament «vergessen» hatte, die Rückwirkung explizit festzuhalten.
  • Die Schwelle für den Zugang zum Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt (neu braucht es nur noch eine Umsatzeinbusse von 30 %, zuvor waren es 40 %).
  • Die Kostenlimiten für Ausfallentschädigungen (100 Mio.), Nothilfe (20 Mio.) und Finanzhilfen für Kulturvereine (10 Mio.) wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder benötigt werden, kann so im Parlament ohne Gesetzesänderung ein Nachtragskredit beantragt werden.
  • Auch «Freischaffende / Intermittents» (Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen) erhalten nun Zugang zur Ausfallentschädigung. Dieses Berufsmodell ist in der Kultur sehr verbreitet und da sind viele bisher durch die Maschen gefallen.
  • Die Frist für die Auszahlung von 100 % Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen wurde bis Mitte Jahr verlängert.
  • Ein Erfolg unseres Lobbyings ist es auch, dass die vereinfachten Verfahren bei den Kantonen nicht per Gesetz verunmöglicht werden, wie das ein Vorstoss aus SVP gefordert hatte.

Weitere Anpassungen für die Kulturmassnahmen muss der Bundesrat auf Verordnungsebene vornehmen. Da wird wohl erst Anfang April bekannt werden, was konkret angepasst werden konnte. Wir haben ermutigende Zeichen aus der Verwaltung und dem Parlament, dass die Verfahren sowohl in der Nothilfe bei Suisseculture Sociale wie auch in der Ausfallentschädigung über die Kantone vereinfacht werden könnten. In Bezug auf die Nothilfe sollen auch einige Hürden beseitigt werden, welche momentan noch Betroffene von den Hilfeleistungen ausschliessen. Mehr dazu, sobald wir Konkretes melden können.

Auch was diese Verbesserungen nun für die konkreten Gesuchsprozesse bedeuten, werden wir euch erklären, sobald die neuen Verordnungen oder Kreisschreiben da sind.

Im Gesetz verankert wurde auch ein Schutzschirm für überregional bedeutende Veranstaltungen. Der Schutzschirm soll eigentlich ermöglichen, dass es riskiert werden kann, grosse Veranstaltungen trotz der unsicheren Ausganglage verbindlich zu planen. Allerdings sind die Details so kompliziert geregelt, dass noch höchst unklar ist, ob die Musikfestivals auch tatsächlich vom Schutzschirm werden profitieren können. Leider ein weiteres Beispiel, in dem zwar eine Hilfsmassnahme eingeführt wird, aber die Erklärungen der Branche zu wenig beachtet werden, sodass es entweder in der Praxis nicht funktionieren wird oder in der nächsten Session noch einmal nachgebessert werden muss – was notabene zu spät sein wird für die Sommerfestivals.

Trotz intensivem Einsatz ist es uns leider nicht gelungen, folgende Anpassungen zu erwirken:

  • Verlängerung des Erwerbsersatzes für Selbstständige bis Ende 2021 (gemäss Gesetz endet diese Entschädigungsmöglichkeit Mitte 2021).
  • Mindesttagessätze und Betriebszulagen im Erwerbsersatz. Da werden wir nun also auf Verwaltungsebene weiterarbeiten müssen.

Herzliche Grüsse

Euer SONART-Team

www.sonart.swiss

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Mitteilung der Taskforce Culture / Informations de la Taskforce Culture

version française ci-dessous

 
 
Mitteilung der Taskforce Culture / Informations de la Taskforce Culture



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

Gerne senden wir Euch ein Update zum Stand der Dinge.

 
Frühlingssession des Parlaments
Wir sind in der aktuellen Session intensiv am Lobbyieren. Einiges konnten wir bereits erreichen, einiges ist noch hängig (Differenzen zwischen National- und Ständerat) andere Forderungen fanden leider keine Mehrheiten. Nachstehend eine exemplarische Auflistung.

Erfolge:
  • Die Kostenlimiten für Ausfallentschädigungen (100 Mio), Nothilfe (20 Mio) und Finanzhilfen für Kulturvereine (10 Mio) wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder benötigt werden, kann allenfalls ein Nachtragskredit beantragt werden.
  • Ein weiterer Erfolg ist die Annahme von Art. 11 Abs. 11 Covid-19-Gesetz. Auch «Freischaffende» sollen nun Zugang zur Ausfallentschädigung erhalten.
  • Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 Ausfallentschädigungen beantragen.

Zwei wichtige Anliegen sind noch offen und für die kämpfen wir in den nächsten Tagen:

  • Schutzschirm für Veranstaltungen
  • Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bereits ab 20 % Einkommenseinbusse (aktuell braucht es eine Einkommenseinbusse von mindestens 40%)
Kurzarbeitsentschädigung / Arbeitslosenentschädigung
Unabhängig davon laufen die bestehenden Unterstützungsmassnahmen weiter und damit auch gewisse Probleme. Wir haben am 22. März einen Besprechungstermin mit dem SECO zu konkreten Fällen/Praxisproblemen des Kultursektor mit Kurzarbeitsentschädigungen / Arbeitslosenversicherung.

Wir konnten bereits einige Fälle/Fragen zusammentragen. Aber gerne möchten wir euch anbieten, allfällige konkrete Probleme/Fragen aus eurer Praxis in diesem google doc einzutragen: https://docs.google.com/document/d/166-lnFb-x9wNJmJWCHf1ArraKE36mWUz1cr_uW2IXE4/edit 

Bitte nur
  • konkrete Fälle (keine theoretischen Fragen oder Wünsche)
  • knappe Darstellungen des Falls, keine ausufernden Erzählungen
  • bitte angeben, ob es um Kurzarbeitsentschädigung für befristete, unbefristete oder Arbeitnehmende auf Abruf geht
  • gern mit einer konkreten Frage dazu, die wir dem Seco stellen können
  • unbedingt mit eurem Namen/Mailadresse (für Rückfragen)


Deadline: 15. März 2021 Vielen Dank!

 
Angekündigte Öffnungsschritte
Der Bundesrat hat heute weitere Öffnungsschritte angekündigt, sofern es die epidemiologische Lage erlaubt. Details finden sich in der Medienmitteilung des Bundesrats: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82678.html 

Zur Zeit läuft die Konsultation in den Kantonen. Wir treffen uns nächste Woche zu einem Austausch auf Verwaltungsebene mit Kulturverantwortlichen von Bund, Kantonen und Städten. Falls Ihr wichtige Anliegen im Zusammenhang mit dem nächsten Öffnungsschritt habt, teilt uns diese bitte ebenfalls bis am 15. März mittags mit an taskforce@suisseculture.ch 

 
Zukunftsumfrage für Kulturschaffende aller Sparten
Diese Umfrage richtet sich an Kulturschaffende aller Sparten in der Schweiz. Gemeint sind alle Bereiche des Kulturschaffens, auch die Vermittlung, die kulturelle Bildung und die dazugehörigen technischen Berufe.

Das Ziel der Umfrage ist es, einen Überblick über die Wirksamkeit der Massnahmen zur Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise zu erhalten (Erwerbsersatz, Ausfallentschädigungen und Nothilfe): https://www.sonart.swiss/de/umfrage-zukunft-kulturschaffende-2021 


Vielen Dank & herzliche Grüsse
Die Taskforce Culture

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Ce courrier a été traduit à l’aide d’un logiciel en raison de contraintes de temps. Veuillez excuser toute inexactitude linguistique.

Chères et chers collègues

Nous avons le plaisir de vous informer des plus récents développements en termes d’impact du coronavirus sur le monde de la culture.


La session de printemps du Parlement fédéral
Nous exerçons un lobbying intensif au cours de la session actuelle. Quelques progrès ont déjà été faits, des autres points sont encore en suspens (divergences entre le Conseil national et le Conseil des États) et d’autres demandes n’ont malheureusement pas trouvé de majorités. Vous trouverez ci-dessous une liste non-exhaustive :

Succès :
  • Les limites de coût pour les indemnisations pour pertes financières (100 millions), pour les aides d’urgence (20 millions) et pour les aides financières aux associations culturelles d’amateurs (10 millions) ont été supprimées de la loi. Si des fonds supplémentaires seront nécessaires, un crédit supplémentaire peut être demandé.
  • Un autre succès est l’adoption de l’art. 11 alinéa 11 de la Loi COVID-19. Les „intermittent-e-s“ doivent désormais avoir accès à une indemnisations pour pertes financières.
  • Les acteurs culturels peuvent demander une indemnisation pour pertes financières à partir du 1er novembre 2020 (rétroactivité).


Deux préoccupations majeures demeurent et nous nous battons pour elles dans les prochains jours :

  • bouclier de protection pour les événements
  • accès à l’allocation pour pertes de gains dès 20 % de perte de revenu (actuellement, une perte de revenu d’au moins 40 % est requise)


Indemnité en cas de réduction de l’horaire de travail / Indemnité de chômage
Malgré cela, les mesures de soutien existantes sont maintenues, et avec elles certains problèmes. Nous avons une réunion avec le SECO le 22 mars pour discuter de cas concrets/problèmes de pratique dans le secteur culturel avec l’indemnité en cas de réduction de l’horaire de travail et l’Indemnité de chômage

Nous avons déjà pu rassembler quelques cas/questions. Mais nous aimerions vous proposer d’ajouter tout problème/question concret de votre pratique dans le fichier ci-dessous : https://docs.google.com/document/d/166-lnFb-x9wNJmJWCHf1ArraKE36mWUz1cr_uW2IXE4/edit 

 Nous vous remercions déjà en avance pour
  • des cas concrets (pas de questions ou de souhaits théoriques) ;
  • des descriptions concises de l’affaire.


Veuillez préciser s’il s’agit de personnes exerçant un emploi d’une durée déterminée ou indéterminée. Veuillez en outre inclure une question spécifique que nous pouvons poser au Seco. Nous vous remercions d’indiquer votre nom et votre adresse électronique (pour des éventuelles demandes de précisions).

Délai: 15 mars 2021

Deuxième assouplissement
Le Conseil fédéral a annoncé aujourd’hui une deuxième assouplissement, pour autant que la situation épidémiologique le permette. Vous trouverez des détails dans le communiqué de presse du Conseil fédéral : https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-82678.html 

Une consultation est actuellement en cours dans les cantons. Nous nous réunirons la semaine prochaine pour un échange au niveau administratif avec les responsables de la culture au niveau fédéral, cantonal et communal. Si vous avez des préoccupations importantes en rapport avec la la deuxième assouplissement, veuillez nous en faire part avant le 15 mars à midi à l’adresse taskforce@suisseculture.ch 


Enquête pour les professionnel·le·s de la culture
Cette enquête s’adresse aux professionnel·le·s de la culture de tous les secteurs en Suisse. Cela comprend tous les domaines de la création culturelle, y compris la médiation, l’éducation culturelle et les professions techniques.

L’objectif de l’enquête est d’obtenir un aperçu de l’efficacité des mesures prises pour soutenir les professionnels de la culture pendant la crise Corona (allocations pertes de gains, indemnisation pour pertes de revenus et aide d’urgence) : https://www.sonart.swiss/fr/sondage-fevrier-2021 


Merci beaucoup et meilleures salutations
La Taskforce Culture

——————————


Nina Rindlisbacher
Leiterin Geschäftsstelle Schweizer Musikrat SMR-CSM
Taskforce Culture, Koordinationsstelle

 

INTERNATIONAL CHORAL MUSIC COMPOSITION COMPETITION

ISCM 1922-2022

 

 

 

INTERNATIONAL CHORAL MUSIC COMPOSITION COMPETITION

The International Society for Contemporary Music (ISCM) celebrates its 100-year jubilee in 2022. As a part of the «ISCM Collaborative Series», various ISCM sections announce a choral composition competition, with the aim of giving new impulses to contemporary choral arts, which have suffered greatly in the past months due to the coronavirus pandemic.

The Swiss section, also celebrating its 100-year jubilee, calls for choral works for equal voices. The winning pieces will be premiered in spring 2022 as a part of two choral concerts: At Stadtcasino Basel by «Männerstimmen Basel» conducted by American composer Eric Whitacre, and in Andelfingen by «Jugendchor Zürich» conducted by Marco Amherd.

Submission Deadline: 30 JUN 2021.
Open to all nationalities, no age restriction.
Submission details (English/French/German)

Ausschreibung ISCM_dt_fr_en_v3

Master Oper – die umfassende Opernausbildung an der Hochschule der Künste Bern

  • Vielfältige Projektarbeit und Opernproduktionen
  • Gesangsunterricht bei renommierten Dozierenden
  • Zeitgenössische Gesangstechniken
  • Szenische Opernarbeit, Rollenstudium, Schauspiel, Diktion und weitere Opernkompetenzen
  • Individuelle Projekte in Eigenregie
  • Bühnenpraktikum am Theater Orchester Biel Solothurn und Konzert Theater Bern
  • Vorsingen und Karriereplanung
  • Transdisziplinäre Begegnungen mit anderen Künsten

 

Anmeldung

Auf unserer Webseite (www.hkb.bfh.ch) bis am 15.03.2021

Video-Aufnahmen

was

2 Arien aus dem Repertoire in verschiedener Stilistik, eine davon mit Rezitativ, und ein gesprochener Text (Gedicht, Monolog, in Deutsch, Englisch oder Französisch), beginnend mit persönlicher Vorstellung, Nennung der Arien und Komponisten

 

wie

Die Anleitung zum Einsenden (Upload) der Videoaufnahmen können per Email angefragt werden (oper@hkb.bfh.ch)

 

wann

Einsenden (Upload) bis am 30.03.2021

 

Online Live-Interview

Via WhatsApp, Zoom oder Skype am 26.-27.04.2021

 

Weitere Informationen

hkb.bfh.ch/schweizeropernstudio

hkb.bfh.ch/swissoperastudio

youtube.com → Schweizer Opernstudio

 

Kontakt

oper@hkb.bfh.ch

+4131 848 49 59

„Warum Singen glücklich macht“

Meine Gedanken zum Buch mit diesem Titel von Gunter Kreutz
Von Daniela Schumacher

Schon immer war ich davon überzeugt, dass Singen gesund ist und Menschen glücklich macht, daher hat mich das Buch „Warum Singen glücklich macht“ natürlich angesprochen. Es wurde vor sechs Jahren das erste Mal veröffentlicht; nun ist es in einer Neuauflage erschienen, die über viele Angaben zu aktuellen wissenschaftlichen Studien verfügt. Es scheint, als wäre das Thema „Singen und Tanzen“ endlich in der Forschung angekommen, nachdem es viel zu lange vernachlässigt wurde.

Die vielen vom Autor vorgestellten spannenden Erkenntnisse bestärken mich in meiner Überzeugung, dass Singen gesundheitsfördernd ist und man auf keinen Fall — auch nicht in Zeiten von Krisen! – damit aufhören sollte. Im Vorwort spricht Gunter Kreutz von seiner Vision, dass aus „Singen auf Rezept“ eine realistische Vision werden könnte. Im folgenden Artikel möchte ich beschreiben, warum mir diese Vision gefällt und ich mithelfen möchte, sie umzusetzen. Ich beziehe mich dabei auf das Buch von Gunter Kreutz und ergänze die von ihm präsentierten Erkenntnisse mit meinen Erfahrungen als langjährige Sängerin, Gesangspädagogin und Chorleiterin. Das Buch „Warum Singen glücklich macht“ ist umfangreich und komplex, ich berichte hier über einige Aspekte, die mir besonders wichtig sind. Alle Zitate stammen aus dem Buch von Gunter Kreutz.

Schon in seinem Vorwort zur Neuauflage erwähnt der Autor aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, zum Beispiel: „Britische Forscher zeigten erstmalig eine Verknüpfung zwischen dem Singen und der Ausschüttung körpereigener Opiate – ähnlich wie bei dem aus der Sportwissenschaft bekannten Runner’s High. Völlig neue Perspektiven ergeben sich zudem aus Erkenntnissen über eine verbesserte Sprachwahrnehmung bei Menschen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, nach nur wenigen Monaten regelmässigen angeleiteten Chorsingens.“

Gunter Kreutz hat zudem Hypothesen zum Glück des Singens verfasst, auf die ich mich nun beziehe. Er schreibt, seine Hypothesen seien Vermutungen, es gebe aber immer mehr Studien dazu, die auch wissenschaftlich belegten, dass Singen gesund sei und glücklich mache. Und neben den Studien gibt es Millionen singender Menschen auf der ganzen Welt, die mit Enthusiasmus und Begeisterung ihrem Hobby oder ihrem Beruf nachgehen und dadurch viele glückliche Momente erleben. Musik und Gesang hat die Menschen immer begleitet, inspiriert und verzaubert, in allen Kulturen und zu allen Zeiten.

Einige der Hypothesen von Gunter Kreutz

1.  Singen verbessert die Stimmung und steigert das allgemeine Wohlbefinden

Beim Singen und Lachen wird die fast gleiche Gesichtsmuskulatur beansprucht. „Studien zeigen, dass wir positiver über ansonsten neutrale Reize urteilen, wenn unsere Lachmuskeln aktiv sind.“ Muskelaktivitäten sind mit Emotionen eng verbunden und „sie können entsprechend auch für die Beeinflussung von Stimmungen durch Singen eine grosse Rolle spielen“. Wenn ich selbst Gesangsunterricht erteile, Singgruppen anleite oder mit meinem Vokalensemble einsinge, beziehe ich immer auch Bewegungen mit dem ganzen Körper in die Arbeit mit ein. Durch die Kombination Stimme – Bewegung wird die Arbeit an der Stimme fast automatisch effektiver. Zudem wird bei den Übungen auch gelacht, was für die Stimmung und das Wohlbefinden in der Gruppe positiv ist.

Beim Singen brauchen wir nicht nur eine tiefe Atmung, die für die Sauerstoffzufuhr und eine Verankerung im Körper zentral ist, sondern auch – wie beim Sport – viele Muskeln. Durch Singen wird unser Körper positiv konditioniert, denn er verbindet die tiefe Atmung und die körperliche Aktivität mit einem Wohlgefühl.

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Video vom E-Learning online Workshop zu iPad Apps

Video vom EVTA-online Workshop iPad-Apps – E-learning im Gesangsunterricht vom Samstag 16.1.2021

Eine Stimme im Raum zu erleben, ist einzigartig und ein analoges Konzert kann durch keinen Livestream ersetzt werden.
Dies ist wohl die wichtigste Erkenntnis aus der ganzen Coronazeit: Es geht mit weniger, sogar mit viel weniger von allem, aber die Originale sind nicht ersetzbar, weil sie einzigartig sind. Menschen, Klänge, Atmosphären, Stimmungen – alles, was an Zeit und Raum gebunden ist, muss auch in Zeit und Raum stattfinden können. Die Musik ist diesbezüglich wohl die radikalste aller Künste.
Trotzdem sind unsere digitalen Fertigkeiten förmlich explodiert und vieles davon lässt sich weiterhin im „normalen Unterricht“ praktisch anwenden.

Musizieren mit dem Tablet? iPad und Co. laden dazu ein, eine neue Art von „blended learning“ anzuwenden: Verschiedenste Musikinstrumente spielen, die eigene Stimme aufnehmen,… viele (kostenlose) Musik-Apps ermöglichen es, so kreativ zu werden!
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten zum Einsatz von iPads im Gesangsunterricht. Zu den Bereichen Musiknotation, Notenlesen, Aufnehmen, Musik bearbeiten und Stundenplanung stellt Urban Lienert jeweils die besten Apps vor: Cubasis, ForScore, Symphony Pro, Anytune, Loopy HD, iReal B, Lesson Planner etc.

Urban Lienert
Der 1972 in Luzern geborene und in Kriens lebende Bassist Urban Lienert studierte bis 1997 an der Hochschule Luzern – Musik bei Heiri Känzig und Herbie Kopf. Er spielt als Sideman in verschiedenen Schweizer Jazzformationen und tourt mit ihnen durch die Schweiz und in Europa, Asien u.a. mit Manufactur, Gilbert Paeffgen Trio, Scope, Dom, Tomas Sauters Transactivity, Christy Dorans New Bag usw. Die Stilrichtungen bewegen sich dabei von Jazz über Folklore bis zu frei improvisierter Musik. Neben der Aufnahme und Produktion von mehreren CD-Aufnahmen experimentiert er auch mit improvisierter, elektronischer Musik.

Handout der besprochenen Apps:

ipad-apps

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