Liebe Mitglieder Am 19. März erfolgte im Parlament die Schlussabstimmung über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes. Bereits in den Wochen vor der Session hat unser Lobbying zusammen mit der Taskforce Culture begonnen und wir waren auf drei Ebenen aktiv: - Direktes Lobbying im Parlament und den zuständigen Kommissionen
- Austausch mit den zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung
- Eine öffentliche Kampagne zu den wichtigsten Forderungen mit der Petition «Culture 2021», der sich über 100 Organisationen angeschlossen haben, und die über 10’000 Unterschriften erreicht hat.
Das Parlament ist erfreulicherweise auf einige zentrale Forderungen eingegangen. Im Covid-19-Gesetz wurde Folgendes in unserem Sinne angepasst: - Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 Ausfallentschädigungen beantragen. Damit ist die seltsame Lücke geschlossen, die in der Wintersession entstanden war, weil das Parlament «vergessen» hatte, die Rückwirkung explizit festzuhalten.
- Die Schwelle für den Zugang zum Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt (neu braucht es nur noch eine Umsatzeinbusse von 30 %, zuvor waren es 40 %).
- Die Kostenlimiten für Ausfallentschädigungen (100 Mio.), Nothilfe (20 Mio.) und Finanzhilfen für Kulturvereine (10 Mio.) wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder benötigt werden, kann so im Parlament ohne Gesetzesänderung ein Nachtragskredit beantragt werden.
- Auch «Freischaffende / Intermittents» (Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen) erhalten nun Zugang zur Ausfallentschädigung. Dieses Berufsmodell ist in der Kultur sehr verbreitet und da sind viele bisher durch die Maschen gefallen.
- Die Frist für die Auszahlung von 100 % Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen wurde bis Mitte Jahr verlängert.
- Ein Erfolg unseres Lobbyings ist es auch, dass die vereinfachten Verfahren bei den Kantonen nicht per Gesetz verunmöglicht werden, wie das ein Vorstoss aus SVP gefordert hatte.
Weitere Anpassungen für die Kulturmassnahmen muss der Bundesrat auf Verordnungsebene vornehmen. Da wird wohl erst Anfang April bekannt werden, was konkret angepasst werden konnte. Wir haben ermutigende Zeichen aus der Verwaltung und dem Parlament, dass die Verfahren sowohl in der Nothilfe bei Suisseculture Sociale wie auch in der Ausfallentschädigung über die Kantone vereinfacht werden könnten. In Bezug auf die Nothilfe sollen auch einige Hürden beseitigt werden, welche momentan noch Betroffene von den Hilfeleistungen ausschliessen. Mehr dazu, sobald wir Konkretes melden können. Auch was diese Verbesserungen nun für die konkreten Gesuchsprozesse bedeuten, werden wir euch erklären, sobald die neuen Verordnungen oder Kreisschreiben da sind. Im Gesetz verankert wurde auch ein Schutzschirm für überregional bedeutende Veranstaltungen. Der Schutzschirm soll eigentlich ermöglichen, dass es riskiert werden kann, grosse Veranstaltungen trotz der unsicheren Ausganglage verbindlich zu planen. Allerdings sind die Details so kompliziert geregelt, dass noch höchst unklar ist, ob die Musikfestivals auch tatsächlich vom Schutzschirm werden profitieren können. Leider ein weiteres Beispiel, in dem zwar eine Hilfsmassnahme eingeführt wird, aber die Erklärungen der Branche zu wenig beachtet werden, sodass es entweder in der Praxis nicht funktionieren wird oder in der nächsten Session noch einmal nachgebessert werden muss – was notabene zu spät sein wird für die Sommerfestivals. Trotz intensivem Einsatz ist es uns leider nicht gelungen, folgende Anpassungen zu erwirken: - Verlängerung des Erwerbsersatzes für Selbstständige bis Ende 2021 (gemäss Gesetz endet diese Entschädigungsmöglichkeit Mitte 2021).
- Mindesttagessätze und Betriebszulagen im Erwerbsersatz. Da werden wir nun also auf Verwaltungsebene weiterarbeiten müssen.
Herzliche Grüsse Euer SONART-Team |